Mit der neuen Supervisionsrichtlinie des BMG (Supervisionspflicht: 2 ECTS (50 Stunden) in den ersten fünf Berufsjahren nach Eintragung) gibt es auch mehr Bedarf an kollegialer Supervision.
Mein Angebot richtet sich an Psychotherapeut:innen aller Schulen zum regelmäßigen Austausch und zur Reflexion über das eigene psychotherapeutische Handeln.
Im Rahmen der individuellen Fallsupervision haben dabei alle Themen Platz, die Sie beschäftigen, zB:
- Schärfung des allgemeinen Fallverständnisses (Worum geht es bei diesem oder jener Klient:in?)
- Überforderung in spezifischen Klient:innen-Konstellationen (Welche „Einladungen“ macht mir Klient:in?)
- Reduktion von Komplexität im Mehrpersonen-Setting (Wie kann ich schnell wieder handlungsfähig werden?)
- Erweiterung des Interventions-Repertoires (In welchen Methoden bin ich noch unsicher?)
Meine besondere Expertise kommt aus den Bereichen „Persönlichkeitsstörungen“ und „Paartherapie“ (siehe Bücher). Zusätzlich bietet die kollegiale Supervision auch einen Raum für Meta-Themen wie Praxisführung, Rechnungslegung, Umgang mit Diagnosen im Rahmen von (Teil-)Refundierungen, etc.
Für selbstorganisierte Kleingruppen biete ich gerne auch Supervisions-Blöcke an.