Psychotherapie

Kosten

Update: Leider ist mein Kalender dzt. sehr voll. Neue Therapieplätze gibt es daher frühestens ab Mai (leider keine After-Work-Termine).

 

Kostenfreies Kennenlerngespräch bei Einzeltherapien
(nach telefonischer Vereinbarung bzw. Mailkontakt):

Ob Einzeltherapie hilfreich ist oder nicht, hängt sehr von der therapeutischen Beziehung ab – die berühmte „Chemie“ zwischen KlientIn und Therapeutin muss stimmen. 

Deshalb biete ich bei Einzeltherapien auf Wunsch gern ein kostenfreies Kennenlerngespräch (30 Min.) an, in dem Sie für sich überprüfen können, ob ich die „richtige“ Therapeutin für Ihr Anliegen bin.

(In der virtuellen Form kann ein Kennenlerngespräch ebenfalls stattfinden, über Videofonie  oder Telefon!)

Wir besprechen ihre Anliegen und Erwartungen und ich informiere Sie über meine Arbeitsweise sowie die Rahmenbedingungen (Dauer, Kosten, Absageregelung, etc.) für eine mögliche Zusammenarbeit.
Das Kennenlerngespräch unterliegt wie auch alle weiteren Gespräche meiner Verschwiegenheitspflicht.

Alle wichtigen Infos finden Sie auch im aktuellen KlientInnenInformationsblatt.

Psychotherapie:

Einzeltherapie  Einzelstunde (50min) – 110,- €

Bei Einzel-Psychotherapie ist eine Teil-Refundierung  über die Krankenkasse bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“ – wie bei allen Kostenerstattungen durch die Krankenkassen – möglich. (Österr. Gesundheitskassen € 31,50 pro Sitzung  |  SVS  bzw.  SVB € 45,-  | BVAEB € 42,40 |  KFA € 31,50)*
Eine krankheitswertige Störung liegt vor, wenn eine Diagnose nach ICD-10 (Internationale Klassifikation von Störungen) gestellt werden kann. Die Diagnose nach ICD-10 wird von der Therapeutin erhoben und mit Ihnen besprochen.

Diese Regelung der Krankenkassen gilt auch während der dualen Übergangszeit! (Virtuelle Therapie wird genauso verrechnet wie analoge!)

Information zur Inanspruchnahme des Kostenzuschusses bei Psychotherapie

Psychotherapeutische Selbsterfahrung  Einzelstunde (50min) – 110,- €
(z.B. im Rahmen des psychotherapeutischen Propädeutikums / Sozialtarif in Ausnahmefällen möglich)

Paar- bzw. Familientherapie Doppelstunde (90min) – 220,- €

Für Familientherapie kann unter Umständen ebenfalls eine Teilrefundierung über die Krankenkassen beantragt werden (90 Min. = 2 Einheiten pro Sitzung).

Co-Therapie für Paare bzw. Familien gemeinsam mit meinem Kollegen Kevin Hall, BSc, MSc.
Doppelstunde (90min) – 300,- €
Infos zur Paar- bzw. Familientherapie mit zwei Therapeut/-innen finden Sie hier.

(ACHTUNG: Co-Therapie findet derzeit keine statt!)

(Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Für Paartherapie bzw. für Selbsterfahrung übernehmen die Gebietskrankenkassen keine Kosten.)

 

  • Ich bin Wahltherapeutin und habe daher keine Kassenplätze.
    Hier finden Sie eine Liste mit Anlaufstellen für günstige bzw. kostenfreie Psychotherapie in Wien.

 

Coaching / Supervision:

Coaching 
Einzelstunde für Privatpersonen (50min)      – 120,- €
Einzelstunde für FirmenklientInnen (50min) – 140,- €

Supervision 
Einzelstunde für Privatpersonen (50min)      – 110,- €
Einzelstunde für FirmenklientInnen (50min) – 120,- €

          Gutachten, Stellungnahmen, etc.
           werden extra verrechnet, Honorar nach Aufwand; Stundensatz  – 120,- €

          Team-Supervision nach Vereinbarung

–> Bei Bedarf biete ich Teamsupervision auch in meiner Praxis in 1020 Wien an (bis zu 7 Personen).

(Coaching, Supervisison, Stellungnahmen, etc. sind umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs.1, Z 27 UStG)

Absagen:

Bitte um Verständnis, dass die jeweiligen Stunden exklusiv für Sie reserviert sind! Vereinbarte Termine bitte ich Sie daher bis spätestens 48h (= 2 Werktage!) vorher abzusagen. Sie können dies telefonisch jederzeit unter 0699 11165673 tun. Sollte ich nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf meiner Mobilbox. Absagen sind auch per Email unter praxis@katharinahenz.at möglich. Bei kurzfristigerer Absage oder bei nicht abgesagtem Fernbleiben verrechne ich die Einheit mit dem vollen Stundensatz. (Auch virtuelle Termine haben einen Vorlauf – die Absageregelung gilt daher auch im virtuellen Raum!) Bei zu spät Kommen kann die Stunde in der Regel leider nicht verlängert werden.

UPDATE: Bei Vorliegen von Erkältungssymptomen bzw. bei Quarantänepflicht bitte so bald wie möglich Bescheid geben! Wenn der Termin in einen virtuellen Termin umgewandelt wird (muss nicht am selben Tag stattfinden) entstehen keine Absagekosten, auch wenn die 48h-Regelung nicht eingehalten wird.

 

Zahlungsmodalitäten:

Ich bitte Sie am Ende der Stunde bar oder mit Bankomat zu bezahlen. Sie erhalten jedes Mal eine Zahlungsbestätigung der Registrierkasse sowie eine Honorarnote mit allen notwendigen Daten zur Einreichung bei Krankenkassa bzw. Finanzamt. In Ausnahmefällen kann eine Überweisung mittels Onlinebanking erfolgen (Institutionen, MA11, Opferschutz, etc.).

 

Alle Angaben nach dztg. Stand (10/22) und ohne Gewähr. Honorare können je nach Inflationsrate noch angepasst werden.